Förderung "Komm vor Ort"

Mit dem Förderprogramm „KOMM vor Ort“ können seit 2010 Präventionsprojekte an Schulen, in Vereinen und in der offenen Jugendarbeit und von Initiativgruppen gefördert werden. In der neuen Ausschreibungsrunde 2024 hat sich einiges geändert. Die Förderrunde findet nun bis auf Weiteres immer im März und nur noch einmal im Jahr statt. Förderanträge müssen bis zum 31.03.2024 bei der Kommunalen Suchtbeauftragten in digitaler Form eingegangen sein. Die Projektdurchführung darf noch nicht  stattgefunden haben. Weitere Informationen gibt es in den Programmunterlagen.

Achtung die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet. Projektanträge können erst  im  Jahr 2025 wieder eingereicht werden. 

Eine Jury aus gewählten Mitgliedern des Kommunalen Präventionspakts entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Verwendung der Gelder. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Programmunterlagen

Projektanträge

Verwendungsnachweis für im Jahr 2024 bewilligte Projekte

Was kann gefördert werden?

Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte in Frage, die mittelbar oder unmittelbar zur Verhinderung von kriminellen Verhaltensweisen beitragen. Zentrale Zielsetzung der Gewaltprävention ist die Vermittlung positiven Sozialverhaltens und gesellschaftlicher Normen und Werte sowie die Unterstützung der Vernetzung. Ziel ist es, kriminelle Verhaltensweisen und Kriminalität erst gar nicht entstehen zu lassen sowie Abhängigkeiten von Suchtmitteln und Verhaltensabhängigkeiten zu verhindern. Die Suchtprävention kennt zwei Ansatzpunkte. Zum einen geht es darum, über die gesundheitsschädigende Wirkung von Drogen (wie Cannabis, Alkohol und anderen Substanzen) sowie süchtigen Verhaltensweisen (wie Mediensucht, Online(spiel-)sucht und ähnliches) oder auch Essstörungen zu informieren. Andererseits ist es Ziel, suchtfördernde Faktoren zu erkennen, zu reduzieren und einen anderen Umgang in der Konfrontation damit zu erlernen. Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt und ihre psychische Gesundheit und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Wichtige Aspekte sind Wertschätzung und Förderung von sozialen Kompetenzen.

Verwendungsnachweis für  im Jahr 2023 bewilligte Projekt (PDF)

Geförderte Projekte 2024

12 Schulen haben sich mit einem Projektantrag beim Programm KOMM vor Ort in der Ausschreibungsrunde 2024 beim Kommunalen Präventionspakt im Gesundheitsamt in Biberach beworben. Hier ist eine Förderung von Präventionsprojekten, die sich im thematisch mit den Bereichen Jugendschutz, Gewaltprävention und Suchtprävention befassen, von bis zu 1.500 Euro pro Projekt möglich.

Eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Kommunalen Präventionspakts (KOMM) zusammensetzt, hat über die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge entschieden. In der aktuellen Ausschreibungsrunde erhalten nun zwölf Antragstellende eine Bewilligung der beantragten Mittel.

In der aktuellen Ausschreibungsrunde erhalten die nachfolgend genannten Schulen für ihre Projekte eine Förderung:

Pestalozzi Gymnasium - Ernährungsworkshop Ernährungssprechstunde 9. Klassen

Jugend Aktiv e.V. -  Jugend Politik Partizipation

Gebhard Müller Schule Eberhardzell  - Theaterstück + Vertiefungskurs

Narrenzunft  Feuerhexen -  Gründung einer Brauchtumsgruppe

Mali GMS -  bum, bumm-tschak

Carl-Laemmle-Gymnasium Laupheim Sommerworkshop Mädchen

Gymnasium Ochsenhausen -  Schule ohne Rassismus

Förderverein Wielandschule Laupheim - Die Schule kommt auf den Ponyhof

Jugend Aktiv e.V.  - Gipfelstürmer

Gymnasium -  Ochsenhausen Social Media

Caritas Biberach- Saulgau -  U 25 Methodenkoffer

Tierschutzverein im Landkreis Biberach e.V.  - Tierheimfest 2024

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