Förderung "Komm vor Ort"

Mit dem Förderprogramm „KOMM vor Ort“ können seit 2010 Präventionsprojekte an Schulen, in Vereinen und in der offenen Jugendarbeit und von Initiativgruppen gefördert werden. Seit dem Jahr 2024 hat sich einiges geändert. Die Förderrunde findet nun bis auf Weiteres immer im März und nur noch einmal im Jahr statt. Förderanträge müssen immer bis zum  31. März  bei der Kommunalen Suchtbeauftragten in digitaler Form eingegangen sein. Die Projektdurchführung darf noch nicht  stattgefunden haben. Weitere Informationen gibt es in den Programmunterlagen.

Eine Jury aus gewählten Mitgliedern des Kommunalen Präventionspakts entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Verwendung der Gelder. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Programmunterlagen

Verwendungsnachweis für durchgeführte Projekte

Was kann gefördert werden?

Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte in Frage, die mittelbar oder unmittelbar zur Verhinderung von kriminellen Verhaltensweisen beitragen. Zentrale Zielsetzung der Gewaltprävention ist die Vermittlung positiven Sozialverhaltens und gesellschaftlicher Normen und Werte sowie die Unterstützung der Vernetzung. Ziel ist es, kriminelle Verhaltensweisen und Kriminalität erst gar nicht entstehen zu lassen sowie Abhängigkeiten von Suchtmitteln und Verhaltensabhängigkeiten zu verhindern. Die Suchtprävention kennt zwei Ansatzpunkte. Zum einen geht es darum, über die gesundheitsschädigende Wirkung von Drogen (wie Cannabis, Alkohol und anderen Substanzen) sowie süchtigen Verhaltensweisen (wie Mediensucht, Online(spiel-)sucht und ähnliches) oder auch Essstörungen zu informieren. Andererseits ist es Ziel, suchtfördernde Faktoren zu erkennen, zu reduzieren und einen anderen Umgang in der Konfrontation damit zu erlernen. Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt und ihre psychische Gesundheit und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Wichtige Aspekte sind Wertschätzung und Förderung von sozialen Kompetenzen.

Geförderte Projekte 2026

Am 31. März fand die Ausschreibungsrunde KOMM vor Ort zum neunundzwanzigsten Mal statt. Initiativgruppen, Vereine und Schulen haben Förderantrage zu den Themenfeldern Jugendschutz, Suchtprävention und Gewaltprävention eingereicht. Die Jury des kommunalen Präventionspakts im Landkreis Biberach hat nun beschlossen, das die neunzehn nachfolgend genannten Projekte eine Förderung erhalten werden.

In der aktuellen Ausschreibungsrunde erhalten die nachfolgend genannten Schulen für ihre Projekte eine Förderung:

TSV Hochdorf -  Stark wie ich!

Lehrer-Beth-Grundschule Untersulmetingen - Gewaltpräventionsprojekt

Sophie-la-Roche- Schule - Stark mit Daniel

Realschule Ochsenhausen - Selbstbehauptungstraining

Jugend Aktiv e.V. - Jugendhaus meets Friends

GWRS Mietingen-Schwendi - Wir waren mal Freunde

Kreisgymnasium Riedlingen - Neue Pause

Drümmelbergschule GWRS Bad Schussenried - Internet Sicherheits-Training für Grundschulen

Gymnasium Ochsenhausen - Selbstbehauptungstraining

Friedrich-Adler-Realschule Laupheim - Präventionstag

Mali GMS Biberach - Miteinander in Bewegung, Wege zum sozialen Lernen

Sprachheilschule Biberach - Stark mit Daniel

Birkendorf GS - Stark mit Daniel

Grundschule Attenweiler - Medienkompetenz

Matthias-Erzberger-Schule Biberach - Zivilcourage - Zwischen Heldentum und Wegschauen

Pestalozzi Gymnasium Biberach - Dialogischer Präventionsvertrag

Carl-Laemmle-Gymnasium Laupheim- Stark. Schön. Wir Workshop für Mädchen

Mali GMS Biberach - Rhythmus macht Stark

Grundschule Ingoldingen - Mehr Wir als Ich

Freie Waldorfschule Biberach - Mode macht Schule

Grundschule Schemmerberg - Zirkus Abeba

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