Mit dem Programm „KOMM vor Ort“ können seit 2010 Präventionsprojekte an Schulen, in Vereinen und in der offenen Jugendarbeit gefördert werden. Die Förderung findet im November 2023 statt. Anträge müssen bis zum 15.11.2023 bei der Kommunalen Suchtbeauftragten in digitaler Form eingegangen sein. Die Projektdurchführung darf noch nicht stattgefunden haben. Weitere Informationen gibt es in den Programmunterlagen.
Möglich ist dies durch eine finanzielle Unterstützung der Kultur- und Sozialstiftung „gemeinsam für eine bessere Zukunft“ der Kreissparkasse Biberach.
Eine Jury aus gewählten Mitgliedern der kommunalen Kriminalprävention entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Verwendung der Gelder. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Was kann gefördert werden?
Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte in Frage, die mittelbar oder unmittelbar zur Verhinderung von kriminellen Verhaltensweisen beitragen. Zentrale Zielsetzung der Gewaltprävention ist die Vermittlung positiven Sozialverhaltens und gesellschaftlicher Normen und Werte sowie die Unterstützung der Vernetzung. Ziel ist es, kriminelle Verhaltensweisen und Kriminalität erst gar nicht entstehen zu lassen sowie Abhängigkeiten von Suchtmitteln und Verhaltensabhängigkeiten zu verhindern. Die Suchtprävention kennt zwei Ansatzpunkte. Zum einen geht es darum, über die gesundheitsschädigende Wirkung von Drogen (wie Cannabis, Alkohol und anderen Substanzen) sowie süchtigen Verhaltensweisen (wie Mediensucht, Online(spiel-)sucht und ähnliches) oder auch Essstörungen zu informieren. Andererseits ist es Ziel, suchtfördernde Faktoren zu erkennen, zu reduzieren und einen anderen Umgang in der Konfrontation damit zu erlernen. Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt und ihre psychische Gesundheit und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Wichtige Aspekte sind Wertschätzung und Förderung von sozialen Kompetenzen.