Kinder- und Jugendschutz in der Jugendarbeit
Erweitertes Führungszeugnis - Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes § 72 a SGB VIII im Landkreis Biberach
Das Landratsamt Biberach hat in enger Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus allen Bereichen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit ein Konzept entwickelt, um die Anforderung an einen modernen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Biberach zu erfüllen.
Nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen müssen insbesondere Personen, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.
Der Landkreis steht den Vereinen und Verbänden begleitend und beratend zur Seite.
Die wichtigsten Unterlagen im Überblick
Unterlagen komplett
Unterlagen für Vereine/Verbände/Einrichtungen
- Mustervereinbarung nach §72a SGB VIII
- Prüfschema zur Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis für Neben- und Ehrenamtliche
- Dokumentationsblatt bzgl. der Einsichtnahme in das Führungszeugnis bei Neben- oder Ehrenamtlichen
- Selbstverpflichtungserklärung gemäß §72a SGB VIII
- Antworten auf die Fragen aus den Informationsveranstaltungen
Unterlagen für Jugendleiter/Jugendarbeiter/Trainer
- Antrag auf ein Erweitertes Führungszeugnis und Bescheinigung für die Gebührenbefreiung
- Merkblatt Gebührenbefreiung
- Schaubild - Ablaufschema
Unterlagen für Gemeinden