Glücksspielsucht
...Gesetzesänderungen in Sachen Glücksspiel
Am 1. Juni 2013 trat das Landesglücksspielgesetz (LGlüG) in Kraft. Der länderübergreifende Rahmen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags (Erster GlüÄndStv) wird nun mit diesem Ausführungsgesetz konkretisiert.
Rund 25 Milliarden Euro geben die Deutschen pro Jahr für Glücksspiele aus. Gleichzeitig entstehen durch Folgen der Spielsucht enorme Kosten für die öffentlichen Haushalte. Es geht nicht darum, das Glücksspiel zu verbieten, sondern Lösungen zu finden, welche die Suchtprävention und den Spielerschutz in den Fordergrund stellen.
Im LGlüG ist neben wichtigen Regelungen zum Jugendschutz auch verankert, dass die Betreiber von Spielhallen ihre Mitarbeiter in folgenden Themenbereichen von einer in der „Suchthilfe tätigen Einrichtung“ in regelmäßigem Turnus schulen lassen müssen.
Die Inhalte der Schulungen sind im Wesentlichen nachfolgend genannte:
rechtliche Grundlagen zum Jugendschutz
suchtmedizinische Grundlagen von pathologischem Glücksspiel
Wissen zu Hilfeangeboten für Betroffene und Angehörige
Vermittlung von Handlungs- und Gesprächskompetenzen
Kenntnisse des bestehenden Hilfesystems zwecks Weitervermittlung
Vorhalt von Infomaterialien der örtlichen Beratungsstellen
Im Landkreis Biberach werden diese Schulungen von der Beratungsstelle der Caritas Biberach angeboten.